JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Beschluss vom 26.11.1999, Aktenzeichen: 14 W 782/99
| Leitsatz: | BRAGO §§ 134, 48, 37 Nr. 3 (Beweisverfahren vor dem Stichtag, Prozessauftrag nach dem Stichtag) Erteilt eine Partei ihrem Prozessbevollmächtigten erst nach Inkrafttreten des Kostenänderungsgesetzes Prozessauftrag, hat dieser jedoch noch zur zeit der Geltung des alten Rechts das selbständige Beweisverfahren durchgeführt, so erfällt die Beweisgebühr nach altem Recht, die Prozess- und Verhandlungsgebühr jedoch nach neuem Recht. (OLG Koblenz, Beschluss vom 26.11.1999 - 14 W 782/99) rechtskräftig |
| Rechtsgebiete: | BRAGO |
| Vorschriften: | BRAGO § 134, BRAGO § 48, BRAGO § 37 Nr. 3, |
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