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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 26.07.2001, Aktenzeichen: 1 Ss 173/01 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 1 Ss 173/01

Beschluss vom 26.07.2001


Leitsatz:1. Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs kann verletzt sein, wenn der Bußgeldrichter den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid trotz vorgebrachter oder zu beachtender wesentlicher Entschuldigungsgründe nach § 74 II OWiG verwirft und sich mit den Gründen im Urteil nicht auseinandersetzt.

2. Die Verhinderung des Verteidigers kann das Ausbleiben des Betroffenen nur entschuldigen, wenn sie dafür tatsächlich ursächlich ist.
Rechtsgebiete:OwiG, GG
Vorschriften:OWiG § 80 I Nr. 2, OWiG § 74 II, GG § 103 I,
Stichworte:Rechtsbeschwerde, Antrag auf Zulassung, Verhinderung, Entschuldigungsgrund, rechtliches Gehör, Verletzung rechtlichen Gehörs, Versagung rechtlichen Gehörs, Verwerfungsurteil,
Verfahrensgang:StA Mainz 3826 Js 16486/00 62 OWi

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