JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Beschluss vom 26.07.2001, Aktenzeichen: 1 Ss 173/01
| Leitsatz: | 1. Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs kann verletzt sein, wenn der Bußgeldrichter den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid trotz vorgebrachter oder zu beachtender wesentlicher Entschuldigungsgründe nach § 74 II OWiG verwirft und sich mit den Gründen im Urteil nicht auseinandersetzt. 2. Die Verhinderung des Verteidigers kann das Ausbleiben des Betroffenen nur entschuldigen, wenn sie dafür tatsächlich ursächlich ist. |
| Rechtsgebiete: | OwiG, GG |
| Vorschriften: | OWiG § 80 I Nr. 2, OWiG § 74 II, GG § 103 I, |
| Stichworte: | Rechtsbeschwerde, Antrag auf Zulassung, Verhinderung, Entschuldigungsgrund, rechtliches Gehör, Verletzung rechtlichen Gehörs, Versagung rechtlichen Gehörs, Verwerfungsurteil, |
| Verfahrensgang: | StA Mainz 3826 Js 16486/00 62 OWi |
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