JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Beschluss vom 26.04.1999, Aktenzeichen: 14 W 277/99
| Leitsatz: | § 104 ZPO Rechtskraft des Kostenfestsetzungsbeschlusses - Erinnerung - Nachfestsetzungsantrag Meldet eine Partei die anwaltliche Mehrwertsteuer ohne Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung der Partei an, sieht der Rechtspfleger dann im Kostenfestsetzungsbeschluss von einem Ansatz der Mehrwertsteuer ab und bringt die Partei die Erklärung innerhalb der Rechtsmittelfrist bei, so liegt darin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde und nicht lediglich eine Nachliquidation einer (rechtskräftig abgewiesenen) Position. OLG Koblenz Beschluß 26.04.1999 - 14 W 277/99 - 4 O 339/97 LG Trier |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 104, |
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