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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 26.04.1999, Aktenzeichen: 14 W 277/99 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 14 W 277/99

Beschluss vom 26.04.1999


Leitsatz:§ 104 ZPO

Rechtskraft des Kostenfestsetzungsbeschlusses - Erinnerung - Nachfestsetzungsantrag

Meldet eine Partei die anwaltliche Mehrwertsteuer ohne Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung der Partei an, sieht der Rechtspfleger dann im Kostenfestsetzungsbeschluss von einem Ansatz der Mehrwertsteuer ab und bringt die Partei die Erklärung innerhalb der Rechtsmittelfrist bei, so liegt darin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde und nicht lediglich eine Nachliquidation einer (rechtskräftig abgewiesenen) Position.

OLG Koblenz Beschluß 26.04.1999 - 14 W 277/99 -
4 O 339/97 LG Trier
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 104,

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