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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 26.02.2007, Aktenzeichen: 6 U 668/06 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 6 U 668/06

Beschluss vom 26.02.2007


Leitsatz:Wird mit dem einem Verbraucher gewährten Darlehen dessen Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft als Kommanditist auf der Grundlage einer entsprechenden Beitrittserklärung finanziert und enthalten die Bedingungen des Darlehensvertrages den Hinweis, dass der Kreditvertrag und die sich daraus für den Kreditnehmer ergebenden Zahlungsverpflichtungen unabhängig von der beabsichtigten Verwendung es Kreditbetrages sind, dann ist der (weitere) Zusatz, dass im Falle des Widerrufs (des Darlehensvertrages) auch der "verbundene Kaufvertrag" nicht wirksam zustande kommt, geeignet, bei einem durchschnittlichen Verbraucher Verwirrung zu stiften und erfüllt damit nicht die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 und 3 HausTWG in der bis zum Ablauf des 30. September 2000 geltenden Fassung.
Rechtsgebiete:HausTWG
Vorschriften:HausTWG § 2 Abs. 1 Satz 2, HausTWG § 2 Abs. 1 Satz 3,
Verfahrensgang:LG Koblenz 3 O 747/05 vom 06.04.2006

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