JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Beschluss vom 25.10.1999, Aktenzeichen: 14 W 711/99
| Leitsatz: | ZPO § 84 (Vertretung im Zivilprozess durch mehrere Rechtsanwälte - Zustellung - Rechtsmittelfrist) Wird die Partei im Zivilprozess von zwei Rechtsanwälten vertreten (etwa im Kostenfestsetzungsverfahren vom Hauptbevollmächtigten und vom Korrespondenzanwalt), so kann die Zustellung an jeden der Bevollmächtigten vorgenommen werden. Schon die erste Zustellung setzt die Rechtsmittelfrist insgesamt in Lauf. (OLG Koblenz, Beschl. v. 25.10.1999 - 14 W 711/99 -) rechtskräftig |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 84, |
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