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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 25.04.2000, Aktenzeichen: 1 Ws 217/00 



OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 1 Ws 217/00

Beschluss vom 25.04.2000


Leitsatz:Leitsatz:

Nehmen an einer Gerichtsverhandlung mehrere Mitglieder einer Anwaltssozietät teil, ist die gesonderte Geltendmachung von Fahrtkosten für die Benutzung des Kraftfahrzeugs durch jeden der Anwälte missbräuchlich, wenn für ihre getrennte Anreise kein sachlicher Grund besteht.
Rechtsgebiete:BRAGO
Vorschriften:BRAGO § 28 I,
Stichworte:Kosten, Geschäftsreisen des Verteidigers, Fahrtkosten, Kraftfahrzeug, PKW, Sozietätsmitglieder, mehrere, notwendige Auslagen,

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