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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 25.01.2001, Aktenzeichen: 2 Ws 30/01 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 2 Ws 30/01

Beschluss vom 25.01.2001


Leitsatz:Leitsatz:

Behauptet ein Rechtsanwalt in einem Zivilprozess der Wahrheit zuwider, es gebe gerichtliche Entscheidungen, in denen eine bestimmte Rechtsauffassung vertreten worden sei, so macht er sich nicht wegen versuchten Betrugs strafbar.
Rechtsgebiete:StGB, ZPO
Vorschriften:StGB § 263, StGB § 22, ZPO § 138,
Stichworte:Betrug, Tatsachenbehauptung, Rechtsbehauptung, Wahrheitspflicht, Prozessbetrug, Wahndelikt,

Volltext

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