( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 24.11.2004, Aktenzeichen: 4 W 493/04 



OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 4 W 493/04

Beschluss vom 24.11.2004


Leitsatz:Das Verfahren über die Ablehnung eines Sachverständigen ist keine nicht-vermögensrechtliche Streitigkeit i.S.d. § 48 Abs. 2 GKG. Der Beschwerdewert bemisst sich daher gem. § 3 ZPO nach dem Interesse an der begehrten Entscheidung, das mit einem Bruchteil des Hauptsachestreitwertes anzusetzen ist.
Rechtsgebiete:GKG, ZPO
Vorschriften:GKG § 48 Abs. 2, ZPO § 3,
Verfahrensgang:LG Mainz 1 OH 42/02

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KOBLENZ – Beschluss vom 24.11.2004, Aktenzeichen: 4 W 493/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-koblenz/olg-koblenz-beschluss-vom-24-11-2004-az-4-w-49304

"OLG-KOBLENZ - 24.11.2004, 4 W 493/04" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN