JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Beschluss vom 24.09.2008, Aktenzeichen: 7 WF 769/08
| Leitsatz: | Die Abzweigung von Sozialleistungen (hier: Krankengeld) nach § 48 Abs. 1 S. 1 SGB I gegenüber einem vermeintlich Unterhaltspflichtigen hat den Charakter eines belastenden Verwaltungsakts, gegen den der Adressat Widerspruch einlegen und Anfechtungsklage erheben kann. Sieht er von einer Anfechtung der ihm bekannt gegebenen Abzweigungsanordnung ab, wird diese ihm gegenüber wirksam, wodurch er in die Auszahlung des betreffenden Teils der ihm zustehenden Sozialleistungen durch den Leistungsträger an den vermeintlich Unterhaltsberechtigten nicht zu, erhält er aufgrund der Abzweigung eine Leistung als Nichtberechtigter, die er nach § 816 Abs. 2 BGB an den vermeintlich Unterhaltspflichtigen auskehren muss. |
| Rechtsgebiete: | SGB I, BGB |
| Vorschriften: | SGB I § 48 Abs. 1 S. 1, BGB § 816 Abs. 2, |
| Verfahrensgang: | AG Simmern, 5 F 76/08 vom 18.08.2008 |
Um den Volltext vom OLG-KOBLENZ – Beschluss vom 24.09.2008, Aktenzeichen: 7 WF 769/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-KOBLENZ - 24.09.2008, 7 WF 769/08" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum