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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 24.09.2008, Aktenzeichen: 7 WF 769/08 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 7 WF 769/08

Beschluss vom 24.09.2008


Leitsatz:Die Abzweigung von Sozialleistungen (hier: Krankengeld) nach § 48 Abs. 1 S. 1 SGB I gegenüber einem vermeintlich Unterhaltspflichtigen hat den Charakter eines belastenden Verwaltungsakts, gegen den der Adressat Widerspruch einlegen und Anfechtungsklage erheben kann. Sieht er von einer Anfechtung der ihm bekannt gegebenen Abzweigungsanordnung ab, wird diese ihm gegenüber wirksam, wodurch er in die Auszahlung des betreffenden Teils der ihm zustehenden Sozialleistungen durch den Leistungsträger an den vermeintlich Unterhaltsberechtigten nicht zu, erhält er aufgrund der Abzweigung eine Leistung als Nichtberechtigter, die er nach § 816 Abs. 2 BGB an den vermeintlich Unterhaltspflichtigen auskehren muss.
Rechtsgebiete:SGB I, BGB
Vorschriften:SGB I § 48 Abs. 1 S. 1, BGB § 816 Abs. 2,
Verfahrensgang:AG Simmern, 5 F 76/08 vom 18.08.2008

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