JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Beschluss vom 24.07.2001, Aktenzeichen: 1 Ss 203/01
| Leitsatz: | 1. Das Pro-ViDa-System ist als standardisiertes Messverfahren anerkannt, wobei in Fällen von mehr als 100 km/h ein Abzug von 5 % zugunsten des Betroffenen im Regelfall ausreichend ist. 2. Eine ProViDa-Messung bleibt trotz vorzeitigen Erlöschens der Eichung infolge Reifenwechsels verwertbar, wenn die Umbereifung sich nur zugunsten des Betroffenen ausgewirkt haben kann (hier: Umrüstung von Winter- auf Sommerreifen mit größerem Außendurchmesser). |
| Rechtsgebiete: | EichO, StVO |
| Vorschriften: | EichO § 13 I Nr. 1, StVO § 3, |
| Stichworte: | Eichung, Erlöschen, Geschwindigkeitsüberschreitung, Nacheichung, Neueichung, ProViDa, Sommerreifen, Winterreifen, |
| Verfahrensgang: | StA Trier 8012 Js 25032/00 OWi |
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