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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 24.07.2001, Aktenzeichen: 1 Ss 203/01 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 1 Ss 203/01

Beschluss vom 24.07.2001


Leitsatz:1. Das Pro-ViDa-System ist als standardisiertes Messverfahren anerkannt, wobei in Fällen von mehr als 100 km/h ein Abzug von 5 % zugunsten des Betroffenen im Regelfall ausreichend ist.

2. Eine ProViDa-Messung bleibt trotz vorzeitigen Erlöschens der Eichung infolge Reifenwechsels verwertbar, wenn die Umbereifung sich nur zugunsten des Betroffenen ausgewirkt haben kann (hier: Umrüstung von Winter- auf Sommerreifen mit größerem Außendurchmesser).
Rechtsgebiete:EichO, StVO
Vorschriften:EichO § 13 I Nr. 1, StVO § 3,
Stichworte:Eichung, Erlöschen, Geschwindigkeitsüberschreitung, Nacheichung, Neueichung, ProViDa, Sommerreifen, Winterreifen,
Verfahrensgang:StA Trier 8012 Js 25032/00 OWi

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