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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 24.01.2001, Aktenzeichen: 14 W 46/01 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 14 W 46/01

Beschluss vom 24.01.2001


Leitsatz:Wirft der Mandant im vereinfachten Kostenfestsetzungsverfahrem seinem Prozessbevollmächtigten vor, jener habe es versäumt, eine Deckungszusage seines Rechtsschutzversicherers einzuholen, indem er sich an den falschen Versicherer gewandt habe, so handelt es sich bei diesem Einwand um einen nichtgebührenrechtlichen Einwand, der die Kostenfestsetzung hindert. Der Streit muss in einem Gebührenprozess ausgetragen werden.
Rechtsgebiete:BRAGO
Vorschriften:BRAGO § 16 Abs. 5,
Stichworte:Angeblicher Fehler beim Deckungsschutz-nichtgebührenrechtlicher Einwand,
Verfahrensgang:LG Koblenz 3 O 316/99
Rechtskraft:ja

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