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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 23.10.2001, Aktenzeichen: 1 Ws 1270/01 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 1 Ws 1270/01

Beschluss vom 23.10.2001


Leitsatz:Wechselt der Angeklagte im Berufungsverfahren den Verteidiger und beauftragt nach Zustellung der Ladung zur Berufungshauptverhandlung einen Rechtsanwalt, dessen Verhinderung bei Mandatsübernahme bereits feststeht, ist die Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags jedenfalls dann nicht "evident" ermessensfehlerhaft, wenn kein besonderes Vertrauensverhältnis vorliegt.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 305 1,
Stichworte:Hauptverhandlung, Terminsbestimmung, Terminsverlegung, Terminsverfügung, Ermessen, Beschwerde,
Verfahrensgang:StA Bad Kreuznach 1009 Js 11631/98

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