JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Beschluss vom 23.08.2001, Aktenzeichen: 2 Ws 396/01
| Leitsatz: | Ist ein Gegenstand in die Formularliste zur "Refa-Haftraumkontrolle" aufgenommen, hat ein Strafgefangener grundsätzlich einen Anspruch auf Erwerb des Gegenstandes, sofern - ggf. durch Herausgabe sonstiger Gegenstände - der Gesamtkontrollaufwand von 2.400 Punkten nicht überschritten wird. |
| Rechtsgebiete: | StVollzG |
| Vorschriften: | StVollzG § 19, |
| Stichworte: | "Refa-Haftraumkontrolle", Durchsuchbarkeit, Haftraum, Haftraumkontrolle, Topfpflanze, Übersichtlichkeit, |
| Verfahrensgang: | LG Koblenz (Diez)7 StVK 9/01 |
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