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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 23.08.2001, Aktenzeichen: 2 Ws 396/01 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 2 Ws 396/01

Beschluss vom 23.08.2001


Leitsatz:Ist ein Gegenstand in die Formularliste zur "Refa-Haftraumkontrolle" aufgenommen, hat ein Strafgefangener grundsätzlich einen Anspruch auf Erwerb des Gegenstandes, sofern - ggf. durch Herausgabe sonstiger Gegenstände - der Gesamtkontrollaufwand von 2.400 Punkten nicht überschritten wird.
Rechtsgebiete:StVollzG
Vorschriften:StVollzG § 19,
Stichworte:"Refa-Haftraumkontrolle", Durchsuchbarkeit, Haftraum, Haftraumkontrolle, Topfpflanze, Übersichtlichkeit,
Verfahrensgang:LG Koblenz (Diez)7 StVK 9/01

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