JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Beschluss vom 21.09.1999, Aktenzeichen: 5 W 632/99
| Leitsatz: | Ist der Schuldner zur Anlegung eines PKW-Stellplatzes rechtskräftig verurteilt, so kann daraus jedenfalls dann nicht nach § 888 ZPO vollstreckt werden, wenn der Nachbar des Schuldners sich im Rahmen eines bestandskräftigen Bescheides (unter Hinweis auf Geländegefahren durch Aufschüttungen) gegen die beantragte Erteilung einer Baugenehmigung des Schuldners gewehrt hat. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 888, |
| Stichworte: | Urteil auf Herstellung von Stellplätzen, bestandskräftige Ablehnung eines Baugenehmigungsantrages, |
| Verfahrensgang: | LG Trier 11 O 251/97 |
| Rechtskraft: | ja |
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