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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 21.06.2006, Aktenzeichen: 1 W 334/06 



OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 1 W 334/06

Beschluss vom 21.06.2006


Leitsatz:Wird die Klage gegen einen anderen als den bisherigen Beklagten gerichtet, liegt ein Parteiwechsel vor und dem Kläger sind die dem früheren Beklagten entstandenen Kosten in entsprechender Anwendung von § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO aufzuerlegen.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2,
Verfahrensgang:LG Trier 11 O 107/06 vom 24.04.2006

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