JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Beschluss vom 20.12.2006, Aktenzeichen: 7 WF 1191/06
| Leitsatz: | Ist den Eltern die Vermögenssorge entzogen und beantragen sie die Entlassung des bisherigen sowie Bestellung eines neuen Pflegers, steht ihnen gegen die Ablehung dieses "Antrags" kein Beschwerderecht zu, weil sie - nicht in einem eigenen Recht beeinträchtigt sind (§ 20 Abs. 1 FGG), - kein eigenes Antragsrecht haben (§ 20 Abs. 2 FGG) und - § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG den Kreis der Beschwerdeberechtigten nur für Entscheidungen über eine die Sorge für die Person des Kindes betreffende Angelegenheit erweitert. |
| Rechtsgebiete: | FGG |
| Vorschriften: | FGG § 57 Abs. 1 Nr. 9, |
| Verfahrensgang: | AG Montabaur 3 F 385/06 vom 29.11.2006 |
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