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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 20.12.2006, Aktenzeichen: 7 WF 1191/06 



OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 7 WF 1191/06

Beschluss vom 20.12.2006


Leitsatz:Ist den Eltern die Vermögenssorge entzogen und beantragen sie die Entlassung des bisherigen sowie Bestellung eines neuen Pflegers, steht ihnen gegen die Ablehung dieses "Antrags" kein Beschwerderecht zu, weil sie

- nicht in einem eigenen Recht beeinträchtigt sind (§ 20 Abs. 1 FGG),

- kein eigenes Antragsrecht haben (§ 20 Abs. 2 FGG) und

- § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG den Kreis der Beschwerdeberechtigten nur für Entscheidungen über eine die Sorge für die Person des Kindes betreffende Angelegenheit erweitert.
Rechtsgebiete:FGG
Vorschriften:FGG § 57 Abs. 1 Nr. 9,
Verfahrensgang:AG Montabaur 3 F 385/06 vom 29.11.2006

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