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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 20.07.2000, Aktenzeichen: 1 Ws 140/00 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 1 Ws 140/00

Beschluss vom 20.07.2000


Leitsatz:Leitsatz

Stellt sich bei der Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus heraus, dass der Untergebrachte die Unterbringungsvoraussetzungen nach §§ 67 e, 63 StGB nicht (mehr) erfüllt oder nie erfüllt hat (und deshalb zu Unrecht freigesprochen und untergebracht wurde), ist die Unterbringung auch dann für erledigt zu erklären und zu beenden, wenn an der Gefährlichkeit des Untergebrachten und an der Begehung neuer schwerer Straftaten kein Zweifel besteht.
Rechtsgebiete:StGB
Vorschriften:StGB § 67 e, StGB § 63,
Stichworte:Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Überprüfung, Erledigung,

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