JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Beschluss vom 20.07.2000, Aktenzeichen: 1 Ws 139/00
| Leitsatz: | Leitsatz Stellt sich bei der Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus heraus, dass der Untergebrachte die Unterbringungsvoraussetzungen nach §§ 67 e, 63 StGB nicht (mehr) erfüllt oder nie erfüllt hat (und deshalb zu Unrecht freigesprochen und untergebracht wurde), ist die Unterbringung auch dann für erledigt zu erklären und zu beenden, wenn an der Gefährlichkeit des Untergebrachten und an der Begehung neuer schwerer Straftaten kein Zweifel besteht. |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Vorschriften: | StGB § 67 e, StGB § 63, |
| Stichworte: | Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Überprüfung, Erledigung, |
Um den Volltext vom OLG-KOBLENZ – Beschluss vom 20.07.2000, Aktenzeichen: 1 Ws 139/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-KOBLENZ - 20.07.2000, 1 Ws 139/00" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum