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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 20.04.1999, Aktenzeichen: 14 W 262/99 



OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 14 W 262/99

Beschluss vom 20.04.1999


Leitsatz:§ 19 V BRAGO

Teilweise Aufrechnung mit nichtgebührenrechtlichen Einwendungen

Der Schuldner einer anwaltlichen Gebührenforderung kann auch zum Teil nichtgebührenrechtliche Einwendungen erheben, z.B. durch teilweise Aufrechnung mit einer angeblichen Gegenforderung, gestützt auf anwaltliches Falschverhalten. Dann ist die Festsetzung in Höhe der Aufrechnungsforderung gem. § 19 V BRAGO zurückzuweisen.

OLG Beschluß 20.04.1999 14 W 262/99
rechtskräftig: 17.10.1999
Rechtsgebiete:BRAGO
Vorschriften:BRAGO § 19 V,

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