JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Beschluss vom 20.04.1999, Aktenzeichen: 14 W 262/99
| Leitsatz: | § 19 V BRAGO Teilweise Aufrechnung mit nichtgebührenrechtlichen Einwendungen Der Schuldner einer anwaltlichen Gebührenforderung kann auch zum Teil nichtgebührenrechtliche Einwendungen erheben, z.B. durch teilweise Aufrechnung mit einer angeblichen Gegenforderung, gestützt auf anwaltliches Falschverhalten. Dann ist die Festsetzung in Höhe der Aufrechnungsforderung gem. § 19 V BRAGO zurückzuweisen. OLG Beschluß 20.04.1999 14 W 262/99 rechtskräftig: 17.10.1999 |
| Rechtsgebiete: | BRAGO |
| Vorschriften: | BRAGO § 19 V, |
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