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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 17.11.2005, Aktenzeichen: 10 W 705/05 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 10 W 705/05

Beschluss vom 17.11.2005


Leitsatz:Ein Anspruch des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, die Stellung eines Insolvenzantrages zu unterlassen, besteht dann, wenn der Gläubiger sich durch den unberechtigt gestellten Insolvenzantrag dem Schuldner gegenüber schadensersatzpflichtig machen würde. Das ist nicht bei jedem unberechtigt gestellten Insolvenzantrag der Fall.
Rechtsgebiete:BGB, InsO
Vorschriften:BGB § 280, BGB § 823 Abs. 1, BGB § 824, BGB § 1004, BGB § 826, InsO §§ 11 ff, InsO § 14,
Verfahrensgang:LG Trier 4 O 436/05 vom 20.10.2005

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