JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Beschluss vom 17.05.2001, Aktenzeichen: 1 Ss 105/01
| Leitsatz: | Leitsatz: 1. Auch eine noch so breite und detaillierte Inhaltsangabe einer Zeugenaussage ersetzt nicht deren Würdigung. 2. Aus der Abschwächung einer vorherigen Aussage kann nicht ohne weiteres auf eine fehlende Belastungstendenz geschlossen werden (BGH StV 1992, 2). 3. Ein den Kernbereich des Tatgeschehens betreffender Widerspruch kann nicht mit einem bloßen persönlichen Eindruck von dem Zeugen übergangen werden (BGH NJW 1995, 966). |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 261, |
| Stichworte: | Beweiswürdigung, Inhaltsangabe, Abschwächen der Aussage, persönlicher Eindruck, Widerspruch, |
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