( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 17.05.2001, Aktenzeichen: 1 Ss 105/01 



OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 1 Ss 105/01

Beschluss vom 17.05.2001


Leitsatz:Leitsatz:

1. Auch eine noch so breite und detaillierte Inhaltsangabe einer Zeugenaussage ersetzt nicht deren Würdigung.

2. Aus der Abschwächung einer vorherigen Aussage kann nicht ohne weiteres auf eine fehlende Belastungstendenz geschlossen werden (BGH StV 1992, 2).

3. Ein den Kernbereich des Tatgeschehens betreffender Widerspruch kann nicht mit einem bloßen persönlichen Eindruck von dem Zeugen übergangen werden (BGH NJW 1995, 966).
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 261,
Stichworte:Beweiswürdigung, Inhaltsangabe, Abschwächen der Aussage, persönlicher Eindruck, Widerspruch,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KOBLENZ – Beschluss vom 17.05.2001, Aktenzeichen: 1 Ss 105/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-koblenz/olg-koblenz-beschluss-vom-17-05-2001-az-1-ss-10501

"OLG-KOBLENZ - 17.05.2001, 1 Ss 105/01" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN