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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 17.02.2003, Aktenzeichen: 2 Ws 94/03 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 2 Ws 94/03

Beschluss vom 17.02.2003


Leitsatz:Die Rücknahme einer Einwilligung in die Durchführung einer Alkoholentziehungstherapie und deren Abbruch stellen nicht stets einen gröblichen Verstoß gegen die einem Verurteilten erteilte Weisung mit der Folge des Widerrufs dar. Der Verurteilte kann für die Rücknahme im Einzelfall verständliche Gründe haben.
Rechtsgebiete:StGB
Vorschriften:StGB § 56 f I 1 Nr. 2, StGB § 56 c III Nr. 1,
Stichworte:Bewährung, Widerruf, Weisung, Alkoholtherapie, Einwilligung, Rücknahme, Abbruch,
Verfahrensgang:LG Koblenz (Diez) 7 StVK 569 ­ 573/02 vom 06.12.2002

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