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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 17.02.2003, Aktenzeichen: 1 Ws 921/02 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 1 Ws 921/02

Beschluss vom 17.02.2003


Leitsatz:Richtet sich das Verfahren gegen einen Angeklagten, der die ihm vorgeworfenen Taten sowohl vor als auch nach seinem 18. Geburtstag begangen haben soll, ist die Nebenklage insgesamt unzulässig (so auch OLG Schleswig SchlHA 02, 175).
Rechtsgebiete:JGG
Vorschriften:JGG § 80 III,
Stichworte:Nebenklage, Zulässigkeit, Jugendlicher, Heranwachsender,

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