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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 16.08.2001, Aktenzeichen: 1 Ss 214/01 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 1 Ss 214/01

Beschluss vom 16.08.2001


Leitsatz:1. Eine Täuschung des Käufers über die Verkehrsfähigkeit eines unzulässigerweise mit Saccharose gesüßten Qualitätsweins mit Prädikat kommt nicht in Betracht, wenn dem Wein aufgrund einer Qualitätsprüfung eine amtliche Prüfungsnummer zugeteilt worden ist.

2. Bei zugeteilter Prüfungsnummer bleibt aber eine Täuschung über die an einen Prädikatswein zu stellenden qualitativen Anforderungen und den Fortbestand des der Zuteilung zugrundeliegenden Prüfungsbescheids möglich (BGH ZLR 1987, 638, 642; vgl. auch OLG Koblenz, Urteil vom 12.3.98 - 1 Ss 205/97 -, ZLR 1998, 348).
Rechtsgebiete:StGB, WeinVO, WeinÜbVO, WeinG
Vorschriften:StGB § 263, WeinVO § 16, WeinÜbVO § 1, WeinG § 19, WeinG § 2,
Stichworte:Betrug, Prüfungsnummer, Qualitätswein, Süßen, Täuschung, Verkehrsfähigkeit, Verkehrsverbot, Wein,
Verfahrensgang:StA Trier 8007 Js 6704/96

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