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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 16.08.1999, Aktenzeichen: 14 W 528/99 



OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 14 W 528/99

Beschluss vom 16.08.1999


Leitsatz:§ 91 ZPO

Unterschiedlicher Prozessausgang - gemeinsamer Anwalt - Alleinhaftung eines Streitgenossen im Innenverhältnis

Vertritt ein Rechtsanwalt zugleich eine Mutter mit Einkünften und deren minderjährigen Sohn, der seine Lehrstelle verloren: und 30.000 DM zu zahlen hat, so ist anzunehmen, dass die Mutter im Innenverhältnis die gesamten Anwaltskosten trägt.

OLG Koblenz Beschluß 16.08.1999 - 14 W 528/99 -
3 O 169/98 LG Bad Kreuznach
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 91,

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