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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 16.03.2001, Aktenzeichen: 1 Ws 53/01 



OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 1 Ws 53/01

Beschluss vom 16.03.2001


Leitsatz:Leitsatz:

Von einem Widerruf ist abzusehen, wenn sonst aufgebaute soziale und berufliche Bindungen und eine erfolgte oder begonnene Integration, die als erhebliche Grundlage zur wirkungsvollen Unterstützung einer dauerhaften Abkehr von einer kriminellen Vergangenheit anzusehen sind, gefährdet würden.
Rechtsgebiete:StGB
Vorschriften:StGB § 56 f,
Stichworte:Widerruf, erneute Straffälligkeit, neue Straftat, neue Verurteilung, Bewährungsstrafe, Verlängerung Bewährungsdauer,

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