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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 16.01.2003, Aktenzeichen: 1 Ss 183/02 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 1 Ss 183/02

Beschluss vom 16.01.2003


Leitsatz:Es verstößt nicht gegen den Zweifelssatz, wenn im Falle einer Geschwindigkeitsmessung mit der Messanlage Truvelo M 42 der Feststellung der dem Betroffenen anzulastenden Geschwindigkeit der vom Standardgerät (Hauptrechner) ermittelte Wert auch dann zu Grunde gelegt wird, wenn er höher ist als der des Kontrollgeräts (Kontrollrechner).
Rechtsgebiete:StVO, EO
Vorschriften:StVO § 3, EO § 33,
Stichworte:Geschwindigkeitsüberschreitung, Geschwindigkeitsmessung, Truvelo, Kontrollrechnerwert, Hauptrechnerwert, Verkehrsfehler, Zweifelssatz,

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