Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 15.12.2004, Aktenzeichen: 12 U 936/04 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 12 U 936/04

Beschluss vom 15.12.2004


Leitsatz:Die Rechtskraft reicht soweit, als über den erhobenen Anspruch entschieden ist. Bei Geltendmachung von Teilansprüchen ergreift die Rechtsrkraft nur diesen Teil. Darum geht es bei einer Entscheidung über eine Schmerzensgeldforderung nicht. Neue medizinische Befunde ergeben insoweit keinen neuen Streitgegenstand. Eine Restitutionsklkage nach dem in die Zukunft wirkenden Urteil über den vorhersehbaren und den künftigen immateriellen Schaden aus einem Unfallereignis sieht das Gesetz nicht vor.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 322 Abs. 1, ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1, ZPO § 522 Abs. 2 Satz 3,
Verfahrensgang:LG Trier 4 O 462/02 vom 16.06.2004

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KOBLENZ – Beschluss vom 15.12.2004, Aktenzeichen: 12 U 936/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-KOBLENZ - 15.12.2004, 12 U 936/04" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum