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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 15.05.2002, Aktenzeichen: 1 Ws 269/02 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 1 Ws 269/02

Beschluss vom 15.05.2002


Leitsatz:Erfolgte die Einlieferung des Verurteilten in die dem Ort des ersten Zugriffs nächstgelegenen Justizvollzugsanstalt von vornherein mit der Maßgabe, ihn mit dem nächsten Sammeltransport in die zuständige Justizvollzugsanstalt zu verlegen, so liegt eine Aufnahme im Sinne des § 462 a Abs. 1 StPO nicht vor.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 453 II 3, StPO § 462 I,
Stichworte:Strafvollstreckungskammer, örtliche Zuständigkeit, Aufnahme, erster Zugriff, Verschubung,
Verfahrensgang:LG Koblenz StVK 64/02 vom 11.03.2002

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