JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Beschluss vom 15.05.2002, Aktenzeichen: 1 Ws 269/02
| Leitsatz: | Erfolgte die Einlieferung des Verurteilten in die dem Ort des ersten Zugriffs nächstgelegenen Justizvollzugsanstalt von vornherein mit der Maßgabe, ihn mit dem nächsten Sammeltransport in die zuständige Justizvollzugsanstalt zu verlegen, so liegt eine Aufnahme im Sinne des § 462 a Abs. 1 StPO nicht vor. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 453 II 3, StPO § 462 I, |
| Stichworte: | Strafvollstreckungskammer, örtliche Zuständigkeit, Aufnahme, erster Zugriff, Verschubung, |
| Verfahrensgang: | LG Koblenz StVK 64/02 vom 11.03.2002 |
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