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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 15.03.2007, Aktenzeichen: 4 SmA 16/07 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 4 SmA 16/07

Beschluss vom 15.03.2007


Leitsatz:1. Um die Bindungswirkung des § 158 Abs. 1 GVG hervorzurufen, muss ein Rechtshilfeersuchen nach § 375 ZPO vorliegen, welches auch tatsächlich ausführbar ist. An letzterem fehlt es, wenn um Vernehmung eines Zeugen ohne hinreichende Angabe des Beweisthemas ersucht wird.

2. Wie bei der Frage zur Bindungswirkung des § 281 ZPO muss auch für ein Rechtshilfeersuchen gelten, dass keine Bindungswirkung nach § 158 Abs. 1 GVG herbeigeführt wird, wenn das Rechtshilfeersuchen willkürlich oder offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist.
Rechtsgebiete:GVG, ZPO
Vorschriften:GVG § 158 Abs. 1, ZPO § 281, ZPO § 375,
Verfahrensgang:LG Darmstadt 1 O 478/04 vom 28.06.2006
AG Bad Kreuznach 2 AR 8/07

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