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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 15.02.2000, Aktenzeichen: 1 Ss 267/99 



OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 1 Ss 267/99

Beschluss vom 15.02.2000


Leitsatz:Leitsatz:

Weicht die zugestellte Urteilsausfertigung vom Urteil in einem nicht völlig unwesentlichen Punkt ab, hinsichtlich dessen dem Angeklagten die nötige Sachverhaltskenntnis fehlt, um beurteilen zu können, ob die Abweichung eindeutig auf einem Schreibversehen beruht und deshalb nur eine (unschädliche) offenbare Unrichtigkeit darstellt, ist das Urteil nicht wirksam zugestellt.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 341 II, StPO § 345 I, StPO § 145 a I,

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