JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Beschluss vom 15.02.2000, Aktenzeichen: 1 Ss 267/99
| Leitsatz: | Leitsatz: Weicht die zugestellte Urteilsausfertigung vom Urteil in einem nicht völlig unwesentlichen Punkt ab, hinsichtlich dessen dem Angeklagten die nötige Sachverhaltskenntnis fehlt, um beurteilen zu können, ob die Abweichung eindeutig auf einem Schreibversehen beruht und deshalb nur eine (unschädliche) offenbare Unrichtigkeit darstellt, ist das Urteil nicht wirksam zugestellt. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 341 II, StPO § 345 I, StPO § 145 a I, |
Um den Volltext vom OLG-KOBLENZ – Beschluss vom 15.02.2000, Aktenzeichen: 1 Ss 267/99 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-KOBLENZ - 15.02.2000, 1 Ss 267/99" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum