Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 15.01.2003, Aktenzeichen: 1 Ws 977/02 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 1 Ws 977/02

Beschluss vom 15.01.2003


Leitsatz:1. Die Überprüfung der Erforderlichkeit des Maßregelvollzugs ist dann vorzunehmen, wenn das Gericht sich gemäß § 454 b Abs. 3 StPO damit befasst, ob die Vollstreckung aller Strafreste zur Bewährung auszusetzen ist.

2. Die Überprüfung nach § 67 c Abs. 1 StGB hat zwar so rechtzeitig stattzufinden, dass die Entscheidung vor dem Ende des Strafvollzugs noch rechtskräftig werden kann; mit ihr wird aber, wenn keine besonderen Schwierigkeiten zu erwarten sind, erst frühestens etwa sechs Monate vor Erreichen des gemeinsamen Zwei­Drittel­Zeitpunkts zu beginnen sein, damit die Vollzugswirkungen auf den Verurteilten bei der Entscheidung berücksichtigt werden können.

3. Eine Richterablehnung nach Erlass der Entscheidung ist unzulässig, selbst wenn die Entscheidung anfechtbar ist und die Möglichkeit der Zurückverweisung durch das Rechtsmittelgericht besteht
Rechtsgebiete:StGB, StPO
Vorschriften:StGB § 67 c, StPO § 454 b, StPO § 24, StPO § 25,
Stichworte:Sicherungsverwahrung, Unterbringung, Maßregelvollzug, Aussetzung zur Bewährung, Zeitpunkt, Ablehnung, Richter, Befangenheit, Ablehnungszeitpunkt,
Verfahrensgang:LG Koblenz (Diez) 7 StVK 840/02 vom 14.11.2002

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KOBLENZ – Beschluss vom 15.01.2003, Aktenzeichen: 1 Ws 977/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-KOBLENZ - 15.01.2003, 1 Ws 977/02" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum