JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Beschluss vom 14.04.2005, Aktenzeichen: 10 U 582/04
| Leitsatz: | Zur fristlosen Kündigung eines Jagdpachtvertrags wegen vertragswidriger Erteilung entgeltlicher Jagderlaubnisscheine. Eine Jagderlaubnis ist als Entgeltlich anzusehen, wenn ihre Erteilung - auch konkludent - von finanziell nicht unerheblichen Gegenleistungen abhängig gemacht wird - hier: jährlich über 1.000 ¤ -. Unerheblich ist auch, ob die Gegenleistung als Hegebeitrag, Beteiligung an Fütterungskosten oder an Wildschadensersatz usw. bezeichnet und ob sie in Geld-, Sach- oder Arbeitsleistungen erbracht wird. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2, |
| Verfahrensgang: | LG Bad Kreuznach 3 O 467/02 vom 30.04.2004 |
Um den Volltext vom OLG-KOBLENZ – Beschluss vom 14.04.2005, Aktenzeichen: 10 U 582/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-KOBLENZ - 14.04.2005, 10 U 582/04" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum