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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 14.04.2005, Aktenzeichen: 10 U 582/04 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 10 U 582/04

Beschluss vom 14.04.2005


Leitsatz:Zur fristlosen Kündigung eines Jagdpachtvertrags wegen vertragswidriger Erteilung entgeltlicher Jagderlaubnisscheine.

Eine Jagderlaubnis ist als Entgeltlich anzusehen, wenn ihre Erteilung - auch konkludent - von finanziell nicht unerheblichen Gegenleistungen abhängig gemacht wird - hier: jährlich über 1.000 ¤ -. Unerheblich ist auch, ob die Gegenleistung als Hegebeitrag, Beteiligung an Fütterungskosten oder an Wildschadensersatz usw. bezeichnet und ob sie in Geld-, Sach- oder Arbeitsleistungen erbracht wird.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2,
Verfahrensgang:LG Bad Kreuznach 3 O 467/02 vom 30.04.2004

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