Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 14.01.2004, Aktenzeichen: 1 Ws 19/04 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 1 Ws 19/04

Beschluss vom 14.01.2004


Leitsatz:Zwar verlangt die nach § 342 Abs. 3 StPO notwendige Verbindung nicht, dass Revision und Wiedereinsetzungsantrag in einem Schriftstück enthalten sein müssen. Befinden sie sich jedoch in 2 getrennten Schriftsätzen, so muss bei Eingang der Revision der Wiedereinsetzungsantrag entweder bereits bei Gericht vorliegen oder aber ein gleichzeitiger Eingang zumindest nicht ausschließbar sein. Die Gleichzeitigkeit ist nicht allein dadurch gewahrt, dass die Schriftsätze am selben Tag eingehen. Allein entscheidend ist die zeitliche Reihenfolge der Eingänge unabhängig von der Länge des dazwischen liegenden Zeitraumes.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 342 III,
Stichworte:Wiedereinsetzung, Revision, Verzicht auf Wiedereinsetzung,
Verfahrensgang:LG Koblenz vom 15.10.2004

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KOBLENZ – Beschluss vom 14.01.2004, Aktenzeichen: 1 Ws 19/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-KOBLENZ - 14.01.2004, 1 Ws 19/04" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum