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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 14.01.1999, Aktenzeichen: 14 W 37/99 



OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 14 W 37/99

Beschluss vom 14.01.1999


Leitsatz:§ 104 I 2 ZPO

Nichtbescheiden eines Zinsantrages bei der Kostenfestsetzung

Gibt das Erstgericht dem Kostenfestsetzungsantrag hinsichtlich des Zinsbegehrens in zeitlicher Hinsicht nicht voll statt, so liegt darin (ohne besonderen Ausspruch) keine Teilabweisung. Eine entsprechende Kostenfestsetzungserinnerung des Klägers fällt dem Rechtsmittelgericht nicht an. Es ist vielmehr eine erstinstanzliche Schlussentscheidung zu treffen.

OLG Beschluß 14.01.1999 14 W 37/99
rechtskräftig: 17.10.1999
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 104 I 2,

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