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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 13.09.1999, Aktenzeichen: 5 W 616/99 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 5 W 616/99

Beschluss vom 13.09.1999


Leitsatz:§ 116 ZPO

PKH für KO-Verwalter bei bevorrechtigten Forderungen des Finanzamtes

Dem Konkursverwalter ist PKH zu versagen, wenn bevorrechtigte Konkursforderungen eines Bundeslandes/Finanzämter bestehen, deren Befriedigung bei einem günstigen Ausgang des zu finanzierenden Rechtsstreits zu erwarten ist.

Ob das Bundesland bereit ist, einen solchen Rechtsstreit zu finanzieren, ist für die Entscheidung ohne Belang (Anschluss an BGH NJW 1998, 1868, 1869).

OLG Koblenz Beschluß 13.09.1999 - 5 W 616/99 -
3. O. 194/98 LG Bad Kreuznach
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 116,

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