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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 13.07.2006, Aktenzeichen: 10 U 803/05 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 10 U 803/05

Beschluss vom 13.07.2006


Leitsatz:Grobfahrlässige Unkenntnis des Fehlens der Empfangszuständigkeit des Agenten für eine Kündigung liegt nicht schon voraussetzungslos immer vor, wenn die Beschränkung bei sorgfältiger Lektüre den AVB entnommen werden kann. Vielmehr sind die Gesamtumstände des Einzelfalls, insbesondere der laufenden Geschäftsverbindung zu berücksichtigen, möglicherweise auch die konkrete Fassung der AVB.
Rechtsgebiete:ZPO, VVG
Vorschriften:ZPO § 138, ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2, VVG § 47,
Verfahrensgang:LG Bad Kreuznach 3 O 303/04 vom 06.05.2005

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