JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Beschluss vom 13.06.2007, Aktenzeichen: 4 W 393/07
| Leitsatz: | Bei einfachen bis durchschnittlichen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsstreitigkeiten in einstweiligen Verfügungsverfahren beträgt der Streitwert 10.000,-- ¤. Der Streitwert ergibt sich nicht aus einer schematischen Addition eines für jede Verletzungshandlung anzusetzenden Mindestbetrages. Führt eine Gesamtbetrachtung zu der Einschätzung, dass insgesamt eine einfache bis durchschnittliche Streitigkeit vorliegt, besteht auch bei zahlreichen Verletzungshandlungen und einem infolge dessen umfangreichen Antrag kein Grund, von dem Regelwert abzuweichen (vgl. auch 4 W 390/07, 4 W 391/07 vom 13.06.2007). |
| Verfahrensgang: | LG Trier 7 HK.O 77/07 vom 08.05.2007 |
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