JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Beschluss vom 12.07.1999, Aktenzeichen: 14 W 441/99
| Leitsatz: | § 281 II 1 ZPO Anwaltliche Vertretung des Beklagten vor dem örtlich unzuständigen Gericht Drängt der Kläger auf rasche Terminierung vor dem örtlich unzuständigen Gericht und terminiert dieses Gericht umgehend, so ist ein Beklagter trotz der Möglichkeit durch nicht zugelassene Rechtsanwälte die Zuständigkeit dort zu rügen (§ 281 II 1) nicht gehalten, von der Beauftragung eines beim unzuständigen Gericht zugelassenen Rechtsanwaltes abzusehen, nur um später (nach möglicher Verweisung) lediglich einen Rechtsanwalt beim dann zuständigen Gericht bestellt zu haben. OLG Koblenz Beschluß 12.07.1999 - 14 W 441/99 - 5 O 21/98 LG Bad Kreuznach |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 281 I 1, |
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