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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 12.07.1999, Aktenzeichen: 14 W 441/99 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 14 W 441/99

Beschluss vom 12.07.1999


Leitsatz:§ 281 II 1 ZPO

Anwaltliche Vertretung des Beklagten vor dem örtlich unzuständigen Gericht

Drängt der Kläger auf rasche Terminierung vor dem örtlich unzuständigen Gericht und terminiert dieses Gericht umgehend, so ist ein Beklagter trotz der Möglichkeit durch nicht zugelassene Rechtsanwälte die Zuständigkeit dort zu rügen (§ 281 II 1) nicht gehalten, von der Beauftragung eines beim unzuständigen Gericht zugelassenen Rechtsanwaltes abzusehen, nur um später (nach möglicher Verweisung) lediglich einen Rechtsanwalt beim dann zuständigen Gericht bestellt zu haben.

OLG Koblenz Beschluß 12.07.1999 - 14 W 441/99 -
5 O 21/98 LG Bad Kreuznach
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 281 I 1,

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