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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 11.11.1998, Aktenzeichen: 14 W 783/98 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 14 W 783/98

Beschluss vom 11.11.1998


Leitsatz:§ 91 ZPO

Teilnahme der Partei am Beweistermin - Erstattungsfähigkeit der Parteireisekosten

Auch ohne ausdrückliche Anordnung des persönlichen Erscheinens einer Partei ist diese berechtigt, am Beweisaufnahmetermin teilzunehmen. Die Parteireisekosten sind daher erstattungsfähig.

OLG Beschluß 11.11.1998 14 W 783/98
rechtskräftig: 08.10.1999
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 91,

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