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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 11.10.1999, Aktenzeichen: 5 W 676/99 



OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 5 W 676/99

Beschluss vom 11.10.1999


Leitsatz:ZPO § 3
BRAGO § 48

(Streitwert Beweisverfahren - fehlende Schätztatsachen)

Erklärt die Antragstellerin zu Beginn eines selbständigen Beweisverfahrens, sie könne die Kosten einer Sanierung nicht schätzen, so ist es ausnahmsweise zulässig, als Streitwert des Beweisverfahrens den vom Sachverständigen am Ende geschätzten Betrag (hier 500.000 DM) anzunehmen.

(Anschluss an Senat JurBüro 93, 552)

(OLG Koblenz, Beschluss vom 11.10.1999 - 5 W 676/99 -) rechtskräftig
Rechtsgebiete:ZPO, BRAGO
Vorschriften:ZPO § 3, BRAGO § 48,

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