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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 11.07.2002, Aktenzeichen: 1 Ws 539/02 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 1 Ws 539/02

Beschluss vom 11.07.2002


Leitsatz:Die Beobachtung ist ein anerkanntes Diagnoseinstrument der Psychiatrie, das nicht bei allen, aber bei vielen psychischen Störungen zu wertvollen Erkenntnissen führen kann. Die Anordnung nach § 81 StPO ist deshalb auch dann zulässig, wenn der Beschuldigte eine Exploration verweigert, die Beobachtung aber Erkenntnisse verspricht, die wiederum Schlüsse auf seinen Geisteszustand zulassen.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 81,
Stichworte:Unterbringung, Beobachtung,
Verfahrensgang:LG Koblenz - der 3. Strafkammer- 2030 Js 4046/02 vom 02.07.2002

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