JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Beschluss vom 11.07.2002, Aktenzeichen: 1 Ws 539/02
| Leitsatz: | Die Beobachtung ist ein anerkanntes Diagnoseinstrument der Psychiatrie, das nicht bei allen, aber bei vielen psychischen Störungen zu wertvollen Erkenntnissen führen kann. Die Anordnung nach § 81 StPO ist deshalb auch dann zulässig, wenn der Beschuldigte eine Exploration verweigert, die Beobachtung aber Erkenntnisse verspricht, die wiederum Schlüsse auf seinen Geisteszustand zulassen. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 81, |
| Stichworte: | Unterbringung, Beobachtung, |
| Verfahrensgang: | LG Koblenz - der 3. Strafkammer- 2030 Js 4046/02 vom 02.07.2002 |
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