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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 11.04.2002, Aktenzeichen: 1 Ss 25/02 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 1 Ss 25/02

Beschluss vom 11.04.2002


Leitsatz:1. Die Strafbarkeit eines alkoholbedingt fahruntüchtigen Kraftfahrers wegen fahrlässiger Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs entfällt weder unter dem Gesichtspunkt der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung noch unter dem Aspekt der einverständlichen Fremdgefährdung, wenn der später bei einem Verkehrsunfall getötete oder verletzte Mitfahrer den Zustand des Fahrers bei Fahrantritt gekannt und billigend in Kauf genommen hat.

2. Ein Mitverschulden oder eine (unwirksame) Einwilligung des Mitfahrers kann sich jedoch günstig bei der Strafzumessung und Prüfung einer Strafaussetzung zur Bewährung auswirken.
Rechtsgebiete:StGB
Vorschriften:StGB § 222, StGB § 315 c, StGB § 46, StGB § 56 III,
Stichworte:Trunkenheitsfahrt, fahrlässige Tötung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Beifahrer, Insasse, Mitfahrer, Einwilligung, Einverständnis, Billigung, eigenverantwortliche Selbstgefährdung, einverständliche Fremdgefährdung, Strafzumessung, Mitverschulden, Bewährung, Verteidigung der Rechtsordnung,

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