Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 11.03.2003, Aktenzeichen: 14 W 166/03 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 14 W 166/03

Beschluss vom 11.03.2003


Leitsatz:Eine Beweisgebühr setzt eine formelle Beteiligtenstellung der anwaltlich vertretenen Partei/Streithelfer zum Zeitpunkt der Beweisanordnung oder deren Durchführung voraus. Beim Streithelfer reichen etwa die Zustellung der Streitverkündungsschrift, die anwaltliche Vertretungsanzeige oder die Anwesenheit in einem Beweisaufnahmetermin nicht aus, falls der Beitritt erst nach der Beweisaufnahme erfolgt.
Rechtsgebiete:BRAGO, ZPO
Vorschriften:BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3, ZPO § 69, ZPO § 100, ZPO § 101,
Stichworte:Beweisgebühr des Streithelfers erst nach Beitritt,
Verfahrensgang:LG Koblenz 1 O 345/00 vom 29.11.2002
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KOBLENZ – Beschluss vom 11.03.2003, Aktenzeichen: 14 W 166/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-KOBLENZ - 11.03.2003, 14 W 166/03" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum