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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 10.02.2000, Aktenzeichen: 1 Ws 87/00 



OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 1 Ws 87/00

Beschluss vom 10.02.2000


Leitsatz:Leitsätze:

1. Leugnet der Verurteilte die Tatbegehung und versperrt er damit dem Gericht die Möglichkeit, zu einer zuverlässigen Prognose seines Verhaltens nach der Haftentlassung zu gelangen, so geht dies zu seinen Lasten.

2. Zur Bedeutung des Entweichens aus der Strafhaft für eine positive Täterprognose.
Rechtsgebiete:StGB
Vorschriften:StGB § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, StGB § 57 Abs. 1 Satz 2,

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