JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Beschluss vom 09.08.2002, Aktenzeichen: 14 W 465/02
| Leitsatz: | Entscheidet das Gericht nach Beitritt eines Streithelfers nur über die "Kosten des Rechtsstreits", so fehlt eine gerichtliche Entscheidung zu den Kosten der Nebenintervention. Diese allgemeine Kostenentscheidung zu Lasten des Gegners der unterstützten Hauptpartei kann im Regelfall nicht dahin ausgelegt werden, dass ihm auch die Kosten der Nebenintervention auferlegt sind. Der Nebenintervenient kann wegen der unvollständigen Kostenentscheidung die Urteilsergänzung beantragen. Nach Ablauf der Zweiwochenfrist ( § 321 Abs. 2 ZPO ) kann die unvollständige Kostenentscheidung nicht mehr korrigiert werden. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 101, ZPO § 321, |
| Stichworte: | Kosten der Nebenintervention bei fehlendem Kostenausspruch, |
| Verfahrensgang: | LG Koblenz vom 09.07.2002 |
| Rechtskraft: | ja |
Um den Volltext vom OLG-KOBLENZ – Beschluss vom 09.08.2002, Aktenzeichen: 14 W 465/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-KOBLENZ - 09.08.2002, 14 W 465/02" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum