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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 08.11.2000, Aktenzeichen: 13 WF 650/00 



OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 13 WF 650/00

Beschluss vom 08.11.2000


Leitsatz:Zu den Voraussetzungen, unter denen bei dem Bildungsgang mittlere Reife, Lehre als Zahnarzthelferin, berufliche Tätigkeit im erlernten Beruf, angestrebtes Abitur auf dem 2. Bildungsweg, Studium der Medizin über die Lehrzeit hinaus weiterer Ausbildungsunterhalt geschuldet wird.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1610 Abs. 2,

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