JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Beschluss vom 08.11.1999, Aktenzeichen: 13 WF 583/99
| Leitsatz: | Betreuungsbedürftige Kinder aus einer neuen Ehe entbinden nicht von der Unterhaltspflicht für sonstige minderjährige Kinder. Die Rollenverteilung in der Ehe darf nicht zu Lasten minderjähriger Kinder eines Ehegatten aus einer anderen Beziehung gehen. Erziehungsgeld ist auch zur Befriedigung der Barunterhaltsansprüche eines Kindes aus einer früheren Ehe einzusetzen, selbst wenn dies auf Kosten der Kinder aus der jetzigen Ehe geschieht, für die das Erziehungsgeld bezogen wird. |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Vorschriften: | BGB § 1601, BGB § 1603 Abs. 2, S. 1, BGB § 1610, ZPO § 127 Abs. 2, ZPO § 114, |
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