JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Beschluss vom 08.07.2004, Aktenzeichen: 10 U 845/03
| Leitsatz: | Ein in einem Lavagrubenpachtvertrag enthaltenes und dem Pächter auferlegtes Verbot, für den Lavaabbau geeignete Grundstücke in einer Gemeinde zu erwerben, verstößt nicht gegen § 137 BGB. Dadurch wird weder die Befugnis zur Verfügung über ein veräußerliches Recht durch Rechtsgeschäft ausgeschlossen oder beschränkt. Ein solches Erwerbsverbot ist jedenfalls dann nicht wegen Knebelungscharakters sittenwidrig, wenn der von der Gemeinde verlangte Pachtzins nicht überhöht ist, die Gemeinde mit dem Erwerbsverbot die Absicht verbindet, den Einfluss auf die gemeindliche Entwicklung zu erhalten und die Belange des Landschaftsschutzes, der Dorfentwicklung, des Tourismus und der Landwirtschaft zu wahren. Für die Frage der Sittenwidrigkeit des Vertrages ist es unerheblich, ob es aus kommunal- und öffentlichrechtlicher Sicht Aufgabe der Gemeinde ist, derartige öffentliche Belange mittels eines privatrechtlichen Pachtvertrages zu verfolgen. |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO, AGBG, BauGB, BergG |
| Vorschriften: | BGB § 137, BGB § 138 Abs. 1, BGB § 307 Abs. 2 n. F., ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1, ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2, ZPO § 935, ZPO § 940, AGBG § 9 a.F., BauGB § 24, BergG § 11, BergG § 15, |
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