JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Beschluss vom 08.04.1997, Aktenzeichen: 1 Ss 64/97
| Leitsatz: | Leitsatz: 1. Für den Vermögensschaden gemäß § 263 STGB reicht bereits eine Vermögensgefährdung, wenn diese bei lebensnaher, nicht einseitig dogmatisch-zivilrechtlicher, sondern weitgehend wirtschaftlicher Betrachtungsweise einer Wertminderung und damit einer Schädigung des Vermögens gleichkommt 2. Ist die Auftragserklärung nicht von einer entsprechenden Vertretungsmacht des Geschäftsführers gedeckt und damit nach § 177 BGB von vornherein schwebend unwirksam, bleibt der Vertretene doch zumindest der Gefahr ausgesetzt, mit einem Zivilprozeß überzogen zu werden, in dem er sich des Anscheins einer bestehenden Vertretungsmacht erwehren muß. Darin kann eine Vermögensgefährdung liegen. |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Vorschriften: | StGB § 263, |
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